TÜV:


Zulassung ohne Papiere

Immer wieder lesen wir in Fachzeitschriften, daß Oldtimerfreunde für die Zulassung ihrer Schätzchen dringend eine Briefkopie des entsprechenden Modells suchen.
Ich war 1991 mit meiner Radex 251 in der gleichen Situation, doch galt meine Maschine bis dahin als Einzige ihrer Art. Die Interessengemeinschaft gab es damals auch noch nicht, woher also eine Briefkopie bekommen?
Es gibt, einen zugegeben schwierigen Weg, das gute Stück auch ohne Brief zulassen zu können.
1. Über das Straßenverkehrsamt wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert (damit bestätigt Flensburg, daß die Maschine nicht als gestohlen gemeldet wurde).
Tip: Man sollte angeben, daß man den Rahmen auf dem Schrott gefunden hat und die restlichen Teile über z.B. unsere IG zusammengestellt hat. Sonst verlangt Flensburg einen Kaufnachweis / Überlassungsnachweis von Vorbesitzern!!!
DOWNLOAD: Formular "Auskunftsersuchen aus dem Zentralen Fahrzeugregister"
2. Bei einem Notar freier Wahl wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, daß man das Fahrzeug nicht durch eine kriminelle Handlung bekommen hat. Diese hat bei mir 20 DM Gebühren gekostet.
Tip: Die Notargebür richtet sich nach dem Fahrzeugwert, also immer den Schrottwert bzw. den niedrigen Kaufpreis angeben, z.B. 150 DM. Selbst wenn die Maschine wie neu ist, kommt keiner kontrollieren, ob sie wirklich Schrott ist.
3. Aus Fachbüchern bzw. vom Typenschild an der Maschine werden die technischen Daten aufgelistet. Hilfreich sind entsprechende Informationen von einer Interessengemeinschaft oder den Archiven der Oldtimer-Zeitungen.
4. Vorführung beim TÜV.
5. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, der eidesstattlichen Versicherung, den technischen Daten und dem positiven TÜV-Bericht kann dann beim Straßenverkehrsamt ein neuer Fahrzeug-Brief beantragt und die Maschine zugelassen werden.

Viel Spaß mit Euren alten Maschinen wünscht Euch

Dieter Kastel